Über Patrick Hinz

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Patrick Hinz, 88 Blog Beiträge geschrieben.

Jugendliche entdecken filmisch die Themen Migration und Integration

„Jeder hat seine Ideen eingebracht, sodass wir schließlich alle stolz den fertigen Film zeigen konnten.“ So beschreibt die 18-jährige Quynh ihre Erlebnisse aus dem Filmprojekt im Sommer 2016.

Nun gibt es in den Winterferien erneut die Möglichkeit für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren im Projekt „Wir in Rostock – Gesichter unserer Stadt“ eine Woche lang Menschen aus aller Welt kennenzulernen und gemeinsam einen Film zu drehen.

Das Gemeinschaftsprojekt des Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V., des Instituts für neue Medien und des Schulcampus Evershagen findet in der 2. Ferienwoche vom 13.02. bis 17.02. täglich ab 9 Uhr in der Frieda 23 statt. Es ist offen für alle interessierten Jugendlichen.

In dem 5-tägigen Workshop lernen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Umgang mit Kamera- und Schnitttechnik, sie setzen sich mit der Gestaltung von Interviews und vor allem mit dem Thema Migration in ihrem Lebensumfeld auseinander. Sie erkunden gemeinsam filmisch die Lebensgeschichten zugewanderter Rostocker.

Die Teilnahme ist für die Jugendlichen kostenlos. Für weitere Informationen oder zur Anmeldung wenden Sie sich an:

Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V.
Christina Höntzsch
Koordinatorin Allgemeine und politische Weiterbildung
Tel.: 0381 – 21054557
E-Mail: bildung@dienhong.de

Das Projekt wird unterstützt durch das Programm „MeinLand – Zeit für Zukunft“ der Türkischen Gemeinde in Deutschland im Rahmen des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Hintergrund

Der Verein Diên Hông bemüht sich um ein besseres Zusammenleben und um Chancengleichheit zwischen Deutschen und Zugewanderten in und um Rostock. Besondere Schwerpunkte des Engagements liegen in der sprachlichen Qualifizierung und der sozialen Integration Zugewanderter, in der Begegnung von Zugewanderten und Einheimischen sowie in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit mit besonderem Bezug zum Land Vietnam.

Jugendliche entdecken filmisch die Themen Migration und Integration2017-07-05T10:02:18+02:00

Software – gilt ein Programmierer als Urheber?

Computer sind ein wichtiger Bestandteil des Alltags geworden. Um diese zu nutzen, sind unterschiedliche Software und Programme nötig, die zur Erleichterung verschiedenster Aufgaben beitragen. Doch wer gilt als Urheber einer Software und welche Rechte hat dieser?

Das Urheberrecht schützt persönlich – geistige Werke, also diese, die sich durch persönlichen Einfluss und besondere Kreativität auszeichnen. Dazu gehören unter anderem Werke der Musik, Fotografie und Literatur. Aber auch Computerprogramme werden laut §69a UrhG durch das Urheberrecht geschützt, wenn sie individuelle Werke darstellen und damit das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind.

Unter den Schutz des Urheberrechts fällt allerdings nicht nur die fertige Software. Auch Programmteile und Entwurfsmaterial werden vorab geschützt und somit alle Vor- und Zwischenstufen des künftigen Programms. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen Maschinen-, Quell- oder Objektcode handelt. Als Urheber gilt, wer das Programm erschaffen hat. Sind mehrere Personen beteiligt, werden sie als Miturheber genannt. Die Urheber haben die Möglichkeit, ihre Nutzungsrechte zu übertragen, insofern sie diese nicht selbst beanspruchen wollen. Dabei wird zwischen körperlicher und unkörperlicher Verwertung unterschieden. Als körperliche Verwertung gelten Programme, die als CD in den Handel gelangen. Davon sind vor allem das Verbreitungs- und das Vervielfältigungsrecht betroffen. Das bedeutet, dass der Urheber eigenständig entscheiden kann, ob und in welcher Form er Kopien von seinem Werk entstehen lässt und wie er dafür entlohnt wird. Als unkörperliche Verwertung hingegen, gelten Software, die im Internet zum Download angeboten werden. Diese werden dann für jeden zugänglich gemacht. Doch was ist, wenn ein Programmierer berufsbedingt eine Software erstellt?

Auch in diesem Fall gilt der Entwickler ganz klar als Urheber. Allerdings gibt es hierbei eine Sonderregelung. Das Nutzungsrecht wird automatisch dem jeweiligen Arbeitgeber übertragen. Somit hat dieser alle vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Programm. Der Angestellte wird im Normalfall nur durch seinen Gehalt für die Nutzungsrechte entlohnt. Eine Ausnahme besteht, wenn das Programm einen nicht zu erwartenden Erfolg und hohe Gewinne erzielt. In diesem Fall hat der Urheber, also der Programmierer das Recht, eine angemessene Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte zu fordern. Der Anspruch auf weitere angemessene Beteiligungen kann auch nachträglich geltend gemacht werden, insofern zwischen der vereinbarten Vergütung und dem erzieltem Gewinn ein auffälliges Missverhältnis besteht. Webseiten hingegen stehen nicht unter dem urheberrechtlichen Schutz für Software, da sie aus Codes bestehen, die Texte und Grafiken sichtbar machen. Programme, die mit Hilfe eines Codegenerators hergestellt wurden, sind aufgrund der fehlenden Kreativität und Individualität des Werkes nicht geschützt. Diese können lediglich aufgrund ihres Inhalts, also durch Bilder oder Texte, einen urheberrechtlichen Schutz erlangen.

Ebenso wie bei anderen Werken auch, gilt das Urheberrecht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Gibt es mehrere Urheber, so ist der Tod des Längstlebenden Urhebers ausschlaggebend für die Schutzdauer.

Weitere Informationen rund um das Urheberrecht hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.urheberrecht.de zusammengestellt. Ein besonderer Fokus liegt dabei sowohl auf Medien, wie Bildern, E-Books, Filmen und Musik, als auch auf Filesharing, Social Media und Streaming im Internet.

 

Text: Michael Horn, Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, arbeitsrechte.de, autounfall.net, mietminderung.net und scheidungsrecht.org veröffentlichen.

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevante Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

Software – gilt ein Programmierer als Urheber?2017-07-05T10:02:18+02:00

3. Kunst- und Medienwoche der Jenaplanschule

Vom 26. bis 30.09 haben sich rund 50 Schüler der Jenaplanschule Rostock mit verschiedenen Medien in der FRIEDA 23 auseinandergesetzt. In 5 verschiedenen Workshops wurden Kurzfilme, Radiosendungen,  Fotoserien, Animationen und verschiedene Kunstobjekte hergestellt.

Eine solche Kunst- und Medienwoche fand bereits zum dritten Mal in Kooperation mit der Jenaplanschule, Radio Lohro, der Kunst.Schule.Rostock. sowie der Medienwerkstatt statt.

 

Invalid Displayed Gallery

3. Kunst- und Medienwoche der Jenaplanschule2017-07-05T10:02:18+02:00

Dokumentarfilm Workshop für @alle

Dokumentarfilme versuchen, tatsächliches Geschehen oder Persönlichkeiten möglichst genau abzubilden. Neben verschiedener filmischer Aspekte, gehören auch gründliche Recherche, sorgfältige Vorbereitung und gute Interviewführung zu den Bausteinen, aus denen sich eine gute Doku zusammensetzt.

Wie man den ersten eigenen Dokumentarfilm umsetzen kann, erklärt der erfahrene Filmemacher Karsten Kranzusch, Mitglied der Rostocker Schule und Regisseur des mehrfach ausgezeichneten Kurzfilms „Betonfraß“.
Im Wochenend-Workshop werden verschiedene Sub-Genres und Dokfilm-Beispiele gezeigt, sowie praktische filmische Gestaltungsmittel und Recherchenmethoden vorgestellt.

Der Workshop findet am 23.09. von 16 – 20 Uhr, sowie am 24. und 25.09. von 10 – 16 Uhr in der FRIEDA23 statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 20,- pro Person. Die Anmeldung ist unter 0381 20354-1 oder über das Formular:

[contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
Dokumentarfilm Workshop für @alle2017-07-05T10:02:18+02:00

Kultur macht Stark | Filmworkshop am Freitag

Der Bericht von Quyhn

Am fünften und letzten Tag wurde dann noch einmal konzentriert gearbeitet, indem wir alle an den Aufnahmen geschnitten haben – von den Szenen, die gestern aufgenommen wurden bis hin zu Überarbeitungen am Rohschnitt. Aber auch die Sounds des Filmes wurden live mit Gitarre, Pauke, Mundharmonika, Akkordeon und vielem mehr eingespielt. Jeder hat seine Ideen eingebracht, sodass wir schließlich alle stolz den fertigen Film in kleiner Runde mit allen Unterstützern zeigen konnten. Damit schlossen wir eine Woche ab, die gefüllt war mit neuen Erfahrungen, unvergesslichen Momenten und neuen Freunden. Wir werden auf jeden Fall alle noch in Kontakt bleiben und hoffen, unseren Film auch im Oktober vor großem Publikum vorstellen zu dürfen!

Der Bericht von Michelle

Heute war der letzte Tag und das ist schön und gleichzeitig traurig. Wir haben heute noch die Musik für den Film eingespielt. Das hat Spaß gemacht und wir haben heute auch geschnitten. Auch haben wir uns wieder in 2 Gruppen aufgeteilt und die Anderen waren oben und haben die Orte, die wir noch nicht kannten, geschnitten und ich habe an meinen Film weiter gearbeitet. Es gibt nämlich von meinen Ort 2 Versionen. Eine ist im gesamt Film drinnen und der anderer Film ist extra. Ich bin schon gespannt, wie ihn die anderen Leute finden. Er wird bald im Frieda Kino laufen. Ich hoffe, es wird weiterhin solche Projekte geben wo man neue Leute kennen lernen kann und neue Sachen ausprobieren kann.

Kultur macht Stark | Filmworkshop am Freitag2017-07-05T10:02:18+02:00
Nach oben