Robotik Camp 1.0

Das Thema „Roboter programmieren“ schrieben sich in den Winterferien 11 TeilnehmerInnen zwischen 10 und 15 Jahren auf die Fahnen.

Sie lernten in einem zweitägigen Workshop wie ein mBot konstruiert und einfache Algorithmen programmiert werden können. Nachdem am Beginn des Kurses das Zusammenbauen des Roboters im Vordergrund stand, wurden anschließend die Grundlagen der Programmierumgebung in kurzen und interessanten Übungen erklärt. Am Ende des ersten Tages waren bereits alle Roboter in der Lage einer schwarzen Linie zu folgen und Hindernissen auszuweichen.

Der zweite Tag stand ganz im Zeichen der Eigeninitiative. So konnten die TeilnehmerInnen zwischen verschiedenen Aufgaben wählen oder sich sogar ihre eigene ausdenken. Den Eltern wurden dann am Ende neben Disco-Robotern auch Zeichen- und Einparkroboter präsentiert.

Das 2. Robotik-Camp ist bereits geplant und findet vom 26. bis 27. März statt

Mehr Infos
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Robotik Camp 1.02018-02-22T15:32:45+02:00

U18 Wahl in der FRIEDA23

Welche Partei vertritt eigentlich Deine Interessen?

Welche Themen sind Dir wichtig?

Und wem wirst du Deine Stimme geben?

Wie, noch keine 18? Bei uns kannst du trotzdem deine Stimme abgeben!

Am Freitag, 15. September, laden wir Euch um 11 Uhr zu einer Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Partei-Jugendorganisationen ein und sprechen über Eure Themen. Im Anschluss habt ihr im Rahmen der U18-Wahl die Möglichkeit, Eure Stimme für die Bundestagswahl abzugeben und so zu zeigen, was Euch wichtig ist und wen Ihr wählen würdet. Einzige Bedingung: Ihr müsst unter 18 sein!

Unser Wahllokal hat am 15. September in der Zeit von 12 bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend werden die Stimmen öffentlich ausgezählt und bekanntgegeben.

Bitte meldet Euch vorab mit Klassengröße und Ansprechperson über www.jmmv.de/u18 an, wenn ihr als Schulklasse teilnehmen wollt.

Wir freuen uns auf euch!

U18 Wahl in der FRIEDA232017-08-31T13:11:37+02:00

I came here – kostenloser Trickfilmkurs für junge Leute

Wenn du zwischen 18 und 26 Jahren bist und Lust hast, zusammen mit anderen jungen Menschen aus aller Welt deinen eigenen Trickfilm zu machen, kommt hier die Möglichkeit:

Vom 24.07. – 28.07.2017 findet täglich von 10.00 – 16.00 Uhr das Trickfilmprojekt I came here  in der Frieda 23 (Friedrichstraße 23, 18057 Rostock) statt.

Du erfährst, wie man einen Trickfilm selber machen kann, wie man Figuren gestaltet und den Film nachvertont. Gleichzeitig lernst du neue Menschen kennen. Gemeinsam teilt ihr eure Geschichten und Erlebnisse und haltet sie in kleinen Animationen fest.

 

Wenn du neugierig geworden bist oder Fragen hast, melde dich unter:

Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V.
Christina Höntzsch, Tel: 0381-21054557
Mail: bildung@dienhong.de

Das Projekt „I came here …“ wird vom Verein Diên Hông e.V. in Kooperation mit der Medienwerkstatt Rostock und dem Jugendmigrationsdienst der AWO durchgeführt. Es wird unterstützt durch das Programm „MeinLand – Zeit für Zukunft“ der Türkischen Gemeinde in Deutschland im Rahmen des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

I came here – kostenloser Trickfilmkurs für junge Leute2017-07-05T10:02:18+02:00

Jugendliche entdecken filmisch die Themen Migration und Integration

„Jeder hat seine Ideen eingebracht, sodass wir schließlich alle stolz den fertigen Film zeigen konnten.“ So beschreibt die 18-jährige Quynh ihre Erlebnisse aus dem Filmprojekt im Sommer 2016.

Nun gibt es in den Winterferien erneut die Möglichkeit für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren im Projekt „Wir in Rostock – Gesichter unserer Stadt“ eine Woche lang Menschen aus aller Welt kennenzulernen und gemeinsam einen Film zu drehen.

Das Gemeinschaftsprojekt des Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V., des Instituts für neue Medien und des Schulcampus Evershagen findet in der 2. Ferienwoche vom 13.02. bis 17.02. täglich ab 9 Uhr in der Frieda 23 statt. Es ist offen für alle interessierten Jugendlichen.

In dem 5-tägigen Workshop lernen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Umgang mit Kamera- und Schnitttechnik, sie setzen sich mit der Gestaltung von Interviews und vor allem mit dem Thema Migration in ihrem Lebensumfeld auseinander. Sie erkunden gemeinsam filmisch die Lebensgeschichten zugewanderter Rostocker.

Die Teilnahme ist für die Jugendlichen kostenlos. Für weitere Informationen oder zur Anmeldung wenden Sie sich an:

Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V.
Christina Höntzsch
Koordinatorin Allgemeine und politische Weiterbildung
Tel.: 0381 – 21054557
E-Mail: bildung@dienhong.de

Das Projekt wird unterstützt durch das Programm „MeinLand – Zeit für Zukunft“ der Türkischen Gemeinde in Deutschland im Rahmen des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Hintergrund

Der Verein Diên Hông bemüht sich um ein besseres Zusammenleben und um Chancengleichheit zwischen Deutschen und Zugewanderten in und um Rostock. Besondere Schwerpunkte des Engagements liegen in der sprachlichen Qualifizierung und der sozialen Integration Zugewanderter, in der Begegnung von Zugewanderten und Einheimischen sowie in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit mit besonderem Bezug zum Land Vietnam.

Jugendliche entdecken filmisch die Themen Migration und Integration2017-07-05T10:02:18+02:00

Software – gilt ein Programmierer als Urheber?

Computer sind ein wichtiger Bestandteil des Alltags geworden. Um diese zu nutzen, sind unterschiedliche Software und Programme nötig, die zur Erleichterung verschiedenster Aufgaben beitragen. Doch wer gilt als Urheber einer Software und welche Rechte hat dieser?

Das Urheberrecht schützt persönlich – geistige Werke, also diese, die sich durch persönlichen Einfluss und besondere Kreativität auszeichnen. Dazu gehören unter anderem Werke der Musik, Fotografie und Literatur. Aber auch Computerprogramme werden laut §69a UrhG durch das Urheberrecht geschützt, wenn sie individuelle Werke darstellen und damit das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind.

Unter den Schutz des Urheberrechts fällt allerdings nicht nur die fertige Software. Auch Programmteile und Entwurfsmaterial werden vorab geschützt und somit alle Vor- und Zwischenstufen des künftigen Programms. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen Maschinen-, Quell- oder Objektcode handelt. Als Urheber gilt, wer das Programm erschaffen hat. Sind mehrere Personen beteiligt, werden sie als Miturheber genannt. Die Urheber haben die Möglichkeit, ihre Nutzungsrechte zu übertragen, insofern sie diese nicht selbst beanspruchen wollen. Dabei wird zwischen körperlicher und unkörperlicher Verwertung unterschieden. Als körperliche Verwertung gelten Programme, die als CD in den Handel gelangen. Davon sind vor allem das Verbreitungs- und das Vervielfältigungsrecht betroffen. Das bedeutet, dass der Urheber eigenständig entscheiden kann, ob und in welcher Form er Kopien von seinem Werk entstehen lässt und wie er dafür entlohnt wird. Als unkörperliche Verwertung hingegen, gelten Software, die im Internet zum Download angeboten werden. Diese werden dann für jeden zugänglich gemacht. Doch was ist, wenn ein Programmierer berufsbedingt eine Software erstellt?

Auch in diesem Fall gilt der Entwickler ganz klar als Urheber. Allerdings gibt es hierbei eine Sonderregelung. Das Nutzungsrecht wird automatisch dem jeweiligen Arbeitgeber übertragen. Somit hat dieser alle vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Programm. Der Angestellte wird im Normalfall nur durch seinen Gehalt für die Nutzungsrechte entlohnt. Eine Ausnahme besteht, wenn das Programm einen nicht zu erwartenden Erfolg und hohe Gewinne erzielt. In diesem Fall hat der Urheber, also der Programmierer das Recht, eine angemessene Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte zu fordern. Der Anspruch auf weitere angemessene Beteiligungen kann auch nachträglich geltend gemacht werden, insofern zwischen der vereinbarten Vergütung und dem erzieltem Gewinn ein auffälliges Missverhältnis besteht. Webseiten hingegen stehen nicht unter dem urheberrechtlichen Schutz für Software, da sie aus Codes bestehen, die Texte und Grafiken sichtbar machen. Programme, die mit Hilfe eines Codegenerators hergestellt wurden, sind aufgrund der fehlenden Kreativität und Individualität des Werkes nicht geschützt. Diese können lediglich aufgrund ihres Inhalts, also durch Bilder oder Texte, einen urheberrechtlichen Schutz erlangen.

Ebenso wie bei anderen Werken auch, gilt das Urheberrecht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Gibt es mehrere Urheber, so ist der Tod des Längstlebenden Urhebers ausschlaggebend für die Schutzdauer.

Weitere Informationen rund um das Urheberrecht hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.urheberrecht.de zusammengestellt. Ein besonderer Fokus liegt dabei sowohl auf Medien, wie Bildern, E-Books, Filmen und Musik, als auch auf Filesharing, Social Media und Streaming im Internet.

 

Text: Michael Horn, Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, arbeitsrechte.de, autounfall.net, mietminderung.net und scheidungsrecht.org veröffentlichen.

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevante Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

Software – gilt ein Programmierer als Urheber?2017-07-05T10:02:18+02:00
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